Kraftstoffbescheinigung
Einleitung
"Das Energiesteuergesetz regelt die Entlastung der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer bei Kraftstoffen (Agrardieselvergütung). Mit einer teilweisen Vergütung der Energiesteuer soll für die deutsche Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten die Wettbewerbsfähigkeit erhalten werden." (Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
Die Kraftstoffbescheinigung kann zur Antragsstellung bzw. zum Nachweis der getankten Mengen herangezogen werden.
Voraussetzung
- mindestens Autopoll LIGHT
Aufruf
Einstellungen
von: Auswahl des Zeitraumes ab dem ausgewertet werden soll
bis: Auswahl des Zeitraumes bis zu dem ausgewertet werden soll. Besonderheit: Das Bis-Datum wird nicht mit ausgewertet, nur vor diesem Datum !
Probelauf: Bei Aktivierung werden die ermittelten Werte der Kraftstoffbescheinigung NICHT als "ausgewertet" markiert (siehe Tankdatenliste) und können jeder Zeit wieder ausgewertet werden. Bei der Deaktivierung (dem "Echtlauf") werden die betroffenen Tankungen als "ausgewertet" markiert. Eine Wiederholung der Kraftstoffbescheinigung mit den selben Einstellungen ist nur durch Setzen der Option "Daten erneut verarbeiten" möglich.
Sorte: Auswahl des Artikels der ausgewertet werden soll
Auswahlmöglichkeiten Firmen, Fahrzeuge, Fahrer und Kostenstellen die ausgewertet werden sollen. Bei keiner Auswahl werden immer alle Tankungen des vorher eingestellten Artikels herangezogen.
Auswahl III bleibt unberücksichtigt und ist nur für individuell eingestellte Sonderkonditionen vorgesehen.