DATEV Fragebogen

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FiBu Export nach DATEV
FRAGEBOGEN
Version 4.0
Stand: 28.02.2022


Einleitung

DATEV stellt eine sehr allgemeine und umfangreiche Schnittstelle zur Verfügung, die die Übergabe von einfachen, aber auch sehr komplexen Buchungen erlaubt.

Damit wir die Schnittstelle an Ihre Bedürfnisse anpassen können, beantworten Sie bitte die folgenden Fragen. Im Zweifelsfall halten Sie bitte auch Rücksprache mit Ihrem Steuerberater. In komplexen Fällen können weitere Kosten über den Preis der Standardschnittstelle hinaus entstehen, dies ergibt sich u.a. aus diesem Fragebogen.

Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Bitte senden Sie uns die Antworten auf die Fragen oder den ausgefüllten Fragebogen per E-Mail an hotline@autopoll.de.


Allgemeine Angaben

Zutreffendes ankreuzen !

Ihre DATEV Beraternummer
Ihre DATEV Mandantennummer
Beginn des Wirtschaftsjahres ( ) 01.01. eines Jahres
( ) oder abweichend ______________

In welchem Wirtschaftsjahr werden die Buchungen verbucht ?

Wenn die Rechnung über Tankungen aus dem Dezember 2014 am 10.1.2015 geschrieben wird, erfolgt die Zuordnung zum Wirtschaftjahr.:

( ) 2014 GuV
( ) 2015 Bilanz
Minimallänge Sachkonten _____ (Standard = 4)


Übergabe Konto Stammdaten

      2. Übergabe Konto Stammdaten
      Sollen Kontostammdaten übergeben werden: JA / NEIN?
      Wenn ja,
               	Personen Kontonummer
      			  entspricht der Firmennummer im Autopoll
      			  oder Feld 1 bis 20 aus den Autopoll-Firmanstammdaten Feld Nr.	_____


      Sollen Adresstypen an Hand der Anrede unterschieden werden: JA/NEIN
      Wenn ja,
      	Anrede Firma führt zu Unternehmens Adressen, alles andere zu
      	Adressattyp "natürl. Person".
           	Adressen müssen passend formatiert in Autopoll eingegeben werden:
Datev firma.png


                       	Statt "Straße 123" führt "Postfach 123" zur Übernahme in die entsprechenden Datev-	felder für Postfach.

Wenn nein, Welcher Adresstyp soll verwendet werden _________________

      Es werden auch die Felder
      	Kurzform, UstId, Telefon, E-Mail, Fax, IBAN und BIC übernommen


Übergabe Buchungen

      3. Übergabe Buchungen
      Der Buchungstapel bekommt die Bezeichnung (max 30. Zeichen)
               	Default: Tankrng per <bisDatum>
                       	Alternativ: ____________________________
      Kontonummer	:	vgl. 2. Übergabe Konto-Stammdaten
      Belegdatum 		:	ist das Rechnungsdatum
      Belegnummer 	:	ist die Rechnungsnummer
      UstID 			:	der zu belasteten Firma wird auch übergeben
      Eine Übergabe von Kostenstellen erfolgt derzeit nicht.
      
      Soll die Buchung auf ein festes Gegenkonto erfolgen?	JA/NEIN
      Wenn ja,
           	Erlöskonto 	:	_______	(Standard 8402).
      Wenn nein
           	Aufteilung der Erlöse nach Artikeln!
               	Kann die ExportBezeichnung aus Autopoll des Artikels als Gegenkonto verwendet 	werden, oder wird diese für einen (anderen) (Tankdaten-)Export benötigt? 	JA / NEIN
                       	Wenn nein
                               		Welche Artikel bekommen welches Gegenkonto?

Oder gilt ein ganz anderes Verfahren? Wenn ja, welches?

Hinweise

4.) Hinweise Haben Sie weitere Hinweise, die wir hier nicht abgefragt haben?


Allgemeine Bedingungen

      Die Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Umarbeitung, andere Umgestaltung, öffentliche Wiedergabe und öffentliche Zugänglichmachung sowie die sonstige Verwertung von Leistungen von Autopoll sind dem Kunden nur im Rahmen der hierfür geltenden gesetzlichen Regelungen oder auf Grund gesonderter vertraglicher Vereinbarungen gestattet.
      Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was geeignet ist, Rechte von Autopoll zu beeinträchtigen. Der Kunde haftet für Rechtsverletzungen Dritter, denen er Zugriff auf Leistungen von Autopoll gewährt, sofern der Kunde nicht nachweist, dass er diese Rechtsverletzungen nicht zu vertreten hat.
      Programme und Datenbanken dürfen außer im Rahmen eines eingeräumten Nutzungsrechts ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Autopoll weder übersetzt noch vom Objekt-Code in den Quell-Code umgewandelt werden.
      § 69 e Urheberrechtsgesetz bleibt unberührt. In diesem Fall wird der Kunde Autopoll mitteilen, welche Teile des ursprünglichen Programms er dekompiliert. Für die Gewährung des Zuganges zu den Informationen oder das Dekompilieren kann Autopoll eine angemessene Gebühr verlangen.
      Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren innerhalb eines Jahres nach Übergabe.
      Autopoll haftet für von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit tritt diese Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit ein.
      Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung von Autopoll auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Autopoll.
      Für Schäden aus Verzögerung der Leistung haftet Autopoll nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die sonstigen Rechte des Kunden im Verzugsfall bleiben unberührt.
      Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden sind (§ 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB), wird ausdrücklich ausgeschlossen.
      Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht, soweit Autopoll eine Garantie übernommen hat, die gerade den Zweck hatte, vor dem Eintritt der geltend gemachten Schäden zu schützen.
      Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
      Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Übernahme einer Garantie (Ziffer 7.5) haftet Autopoll nicht für mittelbare Schäden, wie z. B. Mehraufwand, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.
      Bei Verlust von Daten haftet Autopoll nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit der Autopoll tritt diese Haftung nur ein, wenn Autopoll mit der zum Datenverlust führenden Handlung gleichzeitig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.
      Original Dateiname: 04_01_xx_DatevFragebogen_V011.odt
      Version: 3
      Stand: 17.04.2019
      
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