Datenschutzgrundverordnung
Datenschutzgrundverordung in Verbindung mit der Autopoll Software
Wesentliche Quellen
https://www.datenschutz-grundverordnung.eu
https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung
Worum geht es ?
Es geht um den Schutz personenbezogener Daten
Datendifferenzierung
Wer keine personenbezogenen Daten speichert, sondern nur Fahrzeuge und (Geschäfts-) Kunden (Firmen), der ist aus unserer Sicht beim Betrieb der Autopoll-Software nicht betroffen.
Personenbezogene Daten sind aus unserer Sicht Privatkunden bzw. Fahrerdaten.
Gründe für eine Datenspeicherung
Personenbezogene Daten dürfen gespeichert werden wenn ([Grundlage]):
Die betroffene Person hat ihre Einwilligung gegeben Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich Die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen zu schützen Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich.
Kundenmassnahmen
Damit sollten Sie, als Autopoll-Kunde, prüfen, welche Daten sie gemäß dieser Vorgaben (in Autopoll und anderswo) speichern müssen. Wenn die Speicherung zur Erfüllung Ihrer geschäflitchen Aufgaben notwendig ist, dann ist sie erlaubt. Entfällt der Grund der Speicherung muss auch die Speicherung entfallen. Da es bei Daten in Autopoll meist um Daten geht die abgerechnet werden, oder im Rahmen einen Verwendungsnachweises der Kraftstoffe benötigt werden, ist es naheliegend die Daten im Rahmen der gesetzlichen Archivierungspflichten aufzuheben.
Im Detail müssen Sie als Autopoll-Kunde selbst festlegen, welche Daten gespeichert werden dürfen und wie lange Sie diese aufheben.
Wir als Softwaredienstleister können Ihnen dann je nach Autopoll-Version mit den notwendigen Werkzeugen helfen, u.a. Daten ggf zu löschen.
Geeignete Schutzmaßnahmen wie starke Passwörter und Protokollierung von Änderungen, können Sie in den bestehenden Autopoll-Systemen verwenden. Es liegt an Ihren betrieblichen Abläufen die vorhandenen Funktionen auch zu nutzen.
Anmerkungen
Natürlich wird versucht, dass zukünftige Versionen von Autopoll, wie in anderen Aufgabenbereichen auch, neue Anforderungen umsetzen und besser unterstützen als bisherige Versionen.
Disclaimer
Dies ist eine Kundeninformation und enthält unsere Auffassung zum aktuellen Zeitpunkt. Es handelt sich hierbei weder um eine rechtlich erschöpfende und verbindliche Auskunft, noch um eine Rechtsberatung, die wir weder leisten können, noch leisten dürfen. Unserer Auffassung nach handelt es sich bei der DSGVO mehr um eine Aufgabe im Bereich betrieblicher Abläufe und Organisation, als um eine technische Aufgabenstellung.